TurBor
BGE für Liberale

Wer mich kennt, weiß, dass ich mit sozialistischen Denkweisen inetwa genausoviel am Hut habe wie Jürgen Trittin mit Atomkraftbefürwortern und vielmehr eine wirtschaftsliberale Denkweise vertrete (nachzusehen auch im politischen Kompass auf meiner Benutzerseite). Dennoch stehe ich dem Gedanken eines Bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) positiv gegenüber. Auch Größen wie Milton Friedman und Ralf Dahrendorf (dessen Auftritt mich seinerzeit dazu bewegt hat, mich überhaupt mit der BGE-Idee auseinanderzusetzen, anstatt sie als “linke Spinnerei” abzutun) waren vieles, aber sicher keine Sozialisten.


Nachdem wir beim Bundesparteitag 2011.2 den umstrittenen Pro-BGE-Beschluss für unser Wahlprogramm gefasst haben kochte die Debatte erneut hoch; insbesondere im Landesverband Bayern wurden zahlreiche Stimmen laut, die sich gegen diese Entscheidung wenden. Für mich persönlich ist das gesamte Thema von eher nachgeordneter politischer Bedeutung, zudem der Wortlaut des von uns beschlossenen Wahlprogrammantrags so wage ist, dass sich jeder was eigenes darunter vorstellen kann. Ich habe auch am Parteitag dagegen gestimmt und bin höchst unglücklich mit dem Abstimmungsergebnis - nicht wegen seines Inhalts, sondern wegen des innerparteilichen Spaltungspotentials. Dennoch steht der Beschluss erstmal, und ich will diese Gelegenheit dazu nutzen, meine eigenen Überlegungen zum Thema BGE einzubringen.

Ziele dieses Beitrags

Mit dem untenstehenden Text verfolge ich primär zwei Ziele:

  • Für liberal oder eher konservativ eingestellte Piraten ist es eine Möglichkeit, sich das BGE-Konzept mal nicht von einem realitätsfernen Sozialutopisten präsentieren zu lassen und eventuell die eigene Haltung zu dem Thema zu überdenken.
  • Für Piraten, die an Infoständen oder anderen Veranstaltungen liberal/konservativ eingestellten Wählern kritische Fragen zum gefassten BGE-Beschluss beantworten müssen dient es als Argumentationshilfe.

Dieser Text setzt sich keinesfalls das Ziel, eine umfassende Übersicht zum Thema BGE zu bieten und auf alle möglichen Fragen und Kritikpunkte einzugehen. Insbesondere Höhe und Finanzierung, aber auch alle anderen Fragen zur konkreten Gestaltung eines Grundeinkommens werden nicht thematisiert. Ich will lediglich zeigen, dass das Konzept “BGE” nicht zwingend aus der “radikal links-alternativen Ecke” (O-Ton Herrmann) stammt und kein KO-Kriterium für Liberale darstellen muss. Ob auf Grundlage dieses Konzeptes ein ausführlich durchgerechnetes und realistisch finanzierbares Modell aufgestellt werden kann, und ob sich demensprechend überhaupt die Frage nach dessen Umsetzung stellt, es umzusetzen, steht auf einem gänzlich anderen Blatt.
Kurz noch zur Struktur des Textes: die Punkte “Prämissen” und “Definitionen/Grundlagen” sind in erster Linie für eine eigenständige Auseinandersetzung mit dem Thema gedacht. Unter “Unterschiede BGE/HartzIV” und “Argumente” finden sich dann konkrete Argumentationsgrundlagen.

Prämissen

Dieser Text ist in erster Linie für liberal bzw. konservativ eingestellte Piraten und Wähler gedacht und wurde von einem wirtschaftsliberalen Piraten verfasst. Deshalb sind die verwendeten Prämissen auf den gesellschaftlichen Konsens beschränkt: es wird lediglich die Notwendigkeit eines Sozialtransfersystems postuliert, welches sicherstellt, dass niemand verhungern muss. Zweifelhafte Aussagen (z.B. das “Ende der Vollbeschäftigung”) und ideologische Floskeln (z.B. “positives Menschenbild”) sind bewusst außen vor gelassen, auch Revolutionsrhetorik über “gänzlich neue Gesellschaftsstrukturen” sollte dem marginalen linken Rand überlassen bleiben.

Definitionen und Grundlagen

Jedes Transfersystem in einer marktwirtschaftlich organisierten Gesellschaft kann im Wesentlichen durch zwei Parameter beschrieben werden: Die Bedingungen, die an die Bereitstellung von Transferleistungen geknüpft sind, und die Verlaufskurve, also die Abhängigkeit zwischen Netto- und Bruttoeinkommen. Die Bedingungen können sehr stark variieren, die Verlaufskurve hingegen sieht in jedem System qualitativ ähnlich aus: bei 0 eigenem Einkommen ist der Mensch ein Nettoleistungsempfänger, bei hohem Einkommen ein Nettozahler, im Bereich dazwischen sinken die Nettotransferleistungen ab, bis der Nullpunkt erreicht wird (also die Steuern und Abgaben die erhaltenen Transferleistungen ausgleichen). Wichtig ist, dass auch ein BGE diesen qualitativen Verlauf der Nettotransferleistungen unberührt lässt: unterm Strich bekommt weiterhin nur ein (geringer) Teil der Bevölkerung Geld vom Staat. Ebenso muss beachtet werden, dass viele der heutigen Regelungen auf Formen von Sockeleinkommen hinauslaufen: so kann das Kindergeld als solches Grundeinkommen für Kinder interpretiert werden, während der Steuerfreibetrag (gänzlich außerhalb des Sozialsystems angesiedelt) buchhalterisch genauso als Grundeinkommen verstanden werden kann, das mit der Steuerlast verrechnet wird, um genau 0 zu ergeben.

Unterschiede BGE vs. jetziges Grundsicherungssystem

BGE ist zwar ein sehr diffuser Begriff, alle Vorstellungen davon sind aber in Hinsicht auf die zwei genannten Charakteristika (Bedingungen und Verlaufskurve) ähnlich und unterscheiden sich drastisch von dem bestehenden Sozialsystem, das für Erwerbslose bzw. Geringverdiener über Hartz IV umgesetzt wird:

Bedingungen

  • HartzIV: Offenlegung der eigenen Finanz- und Lebensverhältnisse, sanktionsbewehrte Pflicht zur Arbeitsaufnahme, Einschränkung der Fortbewegung.
  • BGE: Keine zusätzlichen Bedingungen für Leistungsempfänger.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass das BGE-Konzept nur auf zusätzliche Bedingungen verzichtet, die für Leistungsempfänger im Gegensatz zu anderen Bürgern gelten. Allgemeine Bedingungen - beispielweise die mit der Zahlung von Steuern verbundenen Pflichten oder auch die Pflicht, sich an geltendes Recht zu halten - bleiben weiterhin bestehen und werden bei Verstoß entsprechend geahndet.

Verlaufskurve

  • HartzIV: Steile Progression: ~80% vom Zuverdienst des Leistungsempfängers (oder jemanden in seiner “Bedarfsgemeinschaft”) müssen zurück an den Staat abgeführt werden.
  • BGE: Keine Sonderregelung in der Steuerkurve für Leistungsempfänger.

Wichtig dabei ist wiederum, dass es sich um das Fehlen einer Sonderregelung handelt und nicht um das Fehlen jeglicher Steuerzahlungen bei eigenem Einkommen. Das bedeutet, dass ein Leistungsempfänger auch bei einem BGE nicht 100% Netto vom Brutto erhält, da er - genauso wie jeder Bürger - Steuern zahlen muss (wie die Steuern konkret gestaltet sind und ob diese direkt als Einkommennssteuer oder indirekt als Mehrwertsteuer erhoben werden ist dabei eine nachgeordnete Frage).

Argumente

Die zusammengefassten Hauptunterschiede zwischen BGE und HartzIV führen direkt zu den Argumenten, die für ein BGE sprechen. Daneben habe ich auch weitere Vorteile des BGEs aus liberaler Sicht aufgeführt.

Bewahrung von Grundrechten

Die Menschenwürde ist unantastbar; viele weitere Bürgerrechte können nur bei Vorliegen eines schwerwiegenden Grundes eingeschränkt werden. Die Einschränkungen und Einschnitte in die Privatsphäre, die HartzIV-Empfänger erfahren, sind aber teilweise ärger, als die Bedingungen für verdächtige Schwerverbrecher - so muss ein Leistungsempfänger jederzeit mit einer Wohnungskontrolle rechnen, die auf Details seines Privatlebens abzielt, während in der Strafverfolgung ein solches Vorgehen nur mit richterlichem Beschluss gebilligt werden kann. Auch in Finanzangelegenheiten gilt allgemein die Unschuldvermutung: ein Steuerzahler wird als ehrlich angesehen, sofern keine Verdachtsmomente vorliegen, und eine Einsicht in seine finanziellen Verhältnisse wird dem Staat nur bei Vorliegen eines solchen Verdachts zugestanden. Nur bei Leistungsempfänmgern gilt ein Pauschalverdacht. Ein BGE ist dabei nicht als Freibrief zu verstehen, so bleiben Steuerhinterziehung oder Schwarzarbeit natürlich weiterhin strafbar.

Ökonomische Anreize zur Arbeitsaufnahme

Jedes Sozialsystem, das auf dem Prinzip der Bedürftigkeit aufbaut, weist einen inhärenten Fehler auf: es nimmt dem Leistungsempfänger den Anreiz, sich aus diesem System zu lösen und wieder ein eigenes Einkommen zu erzielen, denn sobald er dies tut, die Sozialleistungen wegbrechen oder drastisch reduziert werden. Das Problem ist in der Ökonomie längst als Welfare trap bekannt und hat dieselben Gründe und negativen Auswirkungen wie die oft bemängelte kalte Progression im Steuerrecht. Da der Staat naturgemäß Interesse daran hat, dass möglichst wenige Bürger die Sozialleistungen in Anspruch nehmen (und möglichst viele arbeiten und damit das System finanzieren), werden zwangsweise Maßnahmen getroffen, um den Empfang von Sozialleistungen unattraktiv zu machen; im jetzigen System zählen dazu die genannten Einschränkungen der Freiheitsrechte und der Privatsphäre sowie eine sanktionsbewehrte Pflicht zur Arbeitsaufnahme. Es entsteht ein absurder Kreislauf: Monetäre Anreize zur Erwerbstätigkeit werden gestrichen, und die dadurch geminderte Arbeitsbereitschaft wird daraufhin mit negativen Anreizen (Sanktionen) angekurbelt. Als Nebeneffekt kommt dazu, dass die Effizienz einer solchen Zwangsarbeit ungefähr genauso niedrig ausfällt, wie die Motivation dazu.
Indem die Bindung von Bedürftigkeit und Leistungsempfang aufgelöst wird, wie es die BGE-Konzepte tun, steigt der monetäre Anreiz, Arbeit aufzunehmen, da das daraus resultierende Einkommen nicht vollständig auf die emfangenen Leistungen angerechnet wird - es bedarf weder eines “förderns”, noch eines “forderns”, wenn jeder Leistungsempfänger sieht, dass er durch Erwerbstätigkeit spürbar mehr Geld in die Tasche bekommt.

Mehr Markt, weniger Staat

Die meisten Ausgestaltungen eines bedingungslosen Grundeinkommens führen zu einer Stärkung des freien Marktes und einem Abbau staatlicher Einflüsse auf die Wirtschaft.

Bürokratieabbau

In jedem bedürftigkeitsbasiertem Sozialsystem ist enormer Aufwand erforderlich, um das System zu verwalten und die Einhaltung der festgelegten Regeln zu kontrollieren bzw. durchzusetzen. Ein großer Teil dieses Wasserkopfes kann durch ein Grundeinkommen entfallen oder von bestehenden Strukturen (beispielweise Finanzämter) übernommen und so effizienter gestaltet werden.

Abbau verdeckter Subventionen

Der bestehende Arbeitszwang und der hinter der gesamten heutigen Sozialpolitik stehende Gedanke, Arbeitsplätze um jeden Preis schaffen zu müssen, führt zu der absurden Situation, dass viele „geschaffene“ Arbeitsplätze dem Staat mitnichten Einnahmen bringen, sondern stattdessen vom selbigen subventioniert werden, um für die Unternehmen überhaupt sinnvoll zu sein. Es entsteht eine Mir-nicht-dir-nicht-Situation: Menschen bekommen ungewünschte Arbeit aufgedrückt, Unternehmen müssen unnötige Stellen schaffen, und der Staat zahlt auch noch drauf. Zudem sind Subventionen, insbesondere in verdeckter Form, stets wettbewerbsschädigend. Durch das Wegfallen des Arbeitszwangs kann komplett auf diese Subventionierung verzichtet werden; falls die Subventionierung bestimmter Branchen oder Unternehmen weiterhin gesellschaftlich erwünscht ist, müsste diese offen geschehen und so zumindest an Transparenz und Nachvollziehbarkeit gewinnen.

Anreize für selbstständige Tätigkeit

Der Wandel des Arbeitsmarktes aufgrund der Globalisierung und der Beschleunigung technologischer Prozesse verlangt von allen Beteiligten eine weit größere Flexibilität, als es das heutigen Arbeits- und Sozialsystem vorsieht. Für ein hochentwickeltes Technologieland ist die Rate von Selbstständigen in Deutschland sehr niedrig, was – neben anderen Gründen - an der mangelnden sozialen Absicherung dieser Gruppe liegt. Stattdessen wird der Flexibilisierung durch wettbewerbsverzerrende Subventionierung zweifelhafter Geschäftsmodelle wie der Lohnarbeit Rechnung getragen. Ein gesichertes Grundeinkommen verringert das Risiko bei der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit und steigert so deren Attraktivität.

BPT Offenbach: Fazit

Am 3. und 4. Dezember 2011 fand der 9. Bundesparteitag der Piratenpartei in Offenbach am Main statt, bei dem ich (wie üblich) mit einem Stapel Anträge und einem Dauerstehplatz am Mikro dabei war. Nachdem ich die Geschehnisse des Parteitags verdaut und für mich aufgearbeitet habe möchte ich ein Fazit sowohl zum Ablauf als auch zu den einzelnen Anträgen formulieren.

Orga

Angesichts des enormen Mitgliederzuwachses und entsprechend gestiegener Teilnehmerzahl nach der Berlin-Wahl (die kurzfristig aufgefangen werden musste, da die Planung für den Parteitag noch vor der Wahl anfing) war eigentlich totales Chaos vorprogrammiert. Umso mehr gebührt dem Orga-Team Dank und Anerkennung, da der Parteitag sehr geordnet ablief (relativ; ein gewisses Chaospegel gehört zu jedem Piratenparteitag nunmal dazu:) Die Einschätzung von Chemnitz, dass ein zweitägiger Programmparteitag etwa 80 Anträge abarbeiten kann, hat sich bestätigt, was bei der Teilnehmerzahl eigentlich eine große positive Überraschung ist. Optimierungsbedarf gibt es sicherlich bei der Antragsvorbereitung und der Ermittlung der Antragsreihenfolge, aber auch in diesem Bereich kommen wir gut voran. Große Diskussionen darüber, ob wir nicht doch eine strengere GO bräuchten, wird es hingegen aller Wahrscheinlichkeit nach nicht geben.

Anträge: Einzelkritik

  • Der Antrag mit dem höchstem Shitstormpotential ist zweifelsohne PA284 zum bedingungslosen Grundeinkommen und Mindestlohn. Ich bin sehr unglücklich, dass er angenommen wurde (auch noch mit einer denkbar knappen 2/3-Mehrheit, was natürlich die Emotionen weiter hochkochen lässt), da die dadurch ausgelösten innerparteilichen Konflikte und Grabenkämpfe in keinem Verhältnis zum eigentlichen Inhalt des Antrags stehen. Bis auf einen so allgemein wie es nur geht gehaltenen Satz steht im Antrag nämlich nichts konkretes über ein bedingungsloses Grundeinkommen, dafür werden eine Bundestags-Enquete-Kommission, eine Volksabstimmung (und ganz nebenbei auch noch ein Mindestlohn) munter in einen Topf geworfen, was den Beschluss weitgehend frei interpretierbar macht. Besonders ärgerlich dabei ist, dass die Positionspapiere “Sofortmaßnahmen zur Humanisierung von SGBII und SGBXII” und “Datenschutzfreundliche Regelungen für Empfänger von Sozialleistungen” sowie der Wahlprogrammpunkt “Abschaffung der Sanktionen bei Hartz IV” allesamt klare Mehrheiten fanden und inhaltlich genau die Forderungen an das Sozialsystem stellen, die auch hinter dem BGE-Gedanken stehen; ohne PA284 wären wir somit bei ziemlich genau denselben Positionen angelangt, hätten uns aber eine Menge Ärger und Gezanke erspart, die alleine durch die Wortwahl “bedingungsloses Grundeinkommen” ins Leben gerufen wurden.
  • Die abgelehnten Anträge zur Begrenzung von Managergehältern sind weniger wegen ihrem Inhalt, sondern vielmehr wegen dem vorherrschenden Ton in der Debatte interessant: der zeigt nämlich deutlich, dass Piraten mehrheitlich sehr weit weit von einer sozialistischen Einstellung entfernt sind. Der marxistische “Funke” hat es ganz gut zusammengefasst und die Piraten deswegen angegriffen, was ich natürlich als Kompliment für uns sehe. Die Angst, wir würden die LINKE links überholen, die besonders in Verbindung zum BGE-Beschluss aufkam, sehe ich als nicht wirklich gerechtfertigt an, was mich sehr beruhigt. Ähnliches trifft auch auf den angenommenen Antrag zur Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft in Kammern und Verbänden zu.
  • So seltsam es klingen mag, ist der Antrag zur Begrenzung der Leiharbeit wohl derjenige von den angenommenen Anträgen, mit dem ich die meisten Probleme habe. Während die jetzige Ausgestaltung der Leiharbeit mit Sicherheit stark verbesserungswürdig ist, gehen die angenommenen Forderungen zu sehr in die Richtung, die bestehende - und aus gutem Grund immer weiter erodierende - Arbeitsmarktstruktur aufrechtzuerhalten. Sie zeichnet sich durch eine strikte Trennung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, einen hohen Stellenwert von Gewerkschaften und eine langfristige Bindung von Arbeitnehmer und Betrieb aus und ist auf die Dauer weder haltbar noch wünschenswert, wie ich beispielweise in meiner Präsentation Datei:Sozicamp-TurBor.odp dargelegt habe. Da ich selber aber für den BPT nichts zu diesem Thema vorbereitet habe sehe ich das Abstimmungsergebnis in erster Linie als Auftrag, meine eigenen Ideen in Antragsform bei den nächsten Parteitagen einzubringen.
  • Der Parteitag hat sich für den Antrag “Für die Trennung von Staat und Religion” ausgesprochen; der angenommene Antrag ist - im Gegensatz zu einigen der Alternativen - sehr ausgewogen, lediglich die explizite Erwähnung “traditioneller christlicher Kirchen” als Kritikobjekt finde ich unnötig (wenn wir schon religiöse Neutralität fordern, sollten wir diese in unseren eigenen Anträgen auch einhalten).
  • Die beiden drogenpolitischen Anträge 023 und 299 wurden erwartungsgemäß mit großer Mehrheit angenommen - die Diskussion beschäftigte sich in erster Linie damit, welchen von den beiden wir nun nehmen sollten. Jetzt haben wir beide Beschlüsse im Programm stehen, ich hoffe, dass die jeweiligen Antragssteller sich zusammensetzen und einen schlüssigen gemeinsamen Text daraus machen.
    Sowohl beim Drogen- als auch beim Religionsbeschluss scheint die Angst vor einem Shitstorm größer gewesen zu sein als die wirklichen Folgen.
  • Der Piratenappell pro Europa wurde mit überwältigender Mehrheit angenommen. Im Vorfeld habe ich mich dagegen ausgesprochen und meinen Antrag “Grundgesetzkonforme Gestaltung internationaler Zusammenarbeit” als verdeckten Konkurrenzantrag dazu eingereicht, ein sehr produktives Gespräch mit dem Antragssteller auf dem BPT führte aber dazu, dass ich mich mit dem Piratenappell anfreunden konnte. Der Knackpunkt ist dabei, dass wir uns mit dem Beschluss weder für die EU in ihrer heutigen Form noch für einen gemeinsamen europäischen Staat aussprechen (was aus der Formulierung eventuell entnommen werden kann), sondern lediglich für eine Debatte über mögliche demokratische Strukturen in Europa.
  • Dass wir anstatt einer klaren Ablehnung des ESM-Vertrags lediglich “die demokratischen Defizite bei der Entstehung” kritisieren, finde ich unglücklich und sicherlich auch dem Umstand geschuldet, dass der Antragssteller des Originalantrags nicht anwesend war und so den Antrag nicht ausführlich vorstellen konnte. Dennoch gibt uns der Beschluss zumindest ansatzweise Spielraum für tagespolitische Aussagen, schließlich kann ein Vertrag, der undemokratisch zusammengekommen ist, auch selbst durchaus kritisiert werden.
  • Der Parteitag hat erfreulicherweise Pragmatismus bewiesen und die Anträge zu Firmenspenden abgelehnt, die jegliche vernünftige Finanzierung über Fundraising verhindert hätten. Gut so!:)
  • Der Antrag “Migration bereichert die Gesellschaft” für das Grundsatzprogramm wurde angenommen; eigentlich lässt er mich ziemlich kalt, ein gewisses Schmunzeln ruft aber die Tatsache hervor, dass explizit die Notwendigkeit wirtschaftlicher Migration hervorgehoben wird - der eine oder andere Linke mag das übersehen haben, gilt doch die “Bewertung von Menschen nach ihrem wirtschaftlichen Nutzen” in diesen Kreisen als neolibertales Teufelszeug;)
  • Nach langer Aussprache und einer geheimen Abstimmung erreichten die Satzungsänderungsanträge 063 und 064, die eine Ablehnung von nationalsozialistischem Gedankengut und Holocaustleugnung in die Satzung schreiben wollten, nicht nur keine 2/3-Mehrheit, sondern lagen knapp über (063) bzw. unter (064) der 50%-Marke. Dass die Anträge nicht angenommen wurden finde ich gut, da die jetzige Formulierung in der Satzung eindeutig genug ist und weitergehende inhaltliche Positionierung im Programm stattzufinden hat (und durch die Annahme des Antrags “Gemeinsam gegen Rassismus” ebenfalls eindeutig ausfiel). Viel wichtiger finde ich aber, dass das Ergebnis deutlich die Wichtigkeit geheimer Abstimmungen zeigt - ich bin mir sicher, dass bei all den herumschwirrenden Anfeindungen und Beleidigungen gegenüber den Antragsgegnern sich viele Piraten nicht getraut hätten, offen dagegen zu stimmen.
  • Leider wurde mein Antrag “Freie Gewissensentscheidung von Piratenabgeordneten” aus mir schlecht verständlichen Gründen nicht behandelt; dass es dringend notwendig gewesen wäre, Parteitagsbeschlüssen und Programmaussagen den Nimbus der Wahrheit in letzter Instanz zu nehmen, zeigen die anhaltenden Debatten rund um das BGE. Ich werde den Antrag erneut auf Landes- und Bundesebene stellen und würde mich über eine Auseinandersetzung mit dem Antrag und der Begründung dazu freuen.
  • Erfreulich ist für mich auch, dass alle Anträge zum “Allgemeinem piratigen Menschenbild” abgelehnt wurden, da sie eine Mischung aus inhaltslosen Floskeln, philosophischem Gelabere und Hirnrissigkeit darstellen und in einem Parteiprogramm allesamt nichts zu suchen haben.

Fazit

Bei diesem Parteitag haben wir - ich benutze mal eine altgediente Floskel, aber in diesem Fall trifft sie zu - klar unser progressiv-liberales Profil gestärkt. Bis auf ein Paar Beschlüsse (allesamt nicht weltbewegend) bin ich mit dem inhaltlichen Ergebnis des Parteitags zufrieden. Von der Programmstruktur her müssen wir uns allerdings Gedanken machen, wie wir rechtzeitig ein ordentliches Wahlprogramm auf die Beine bekommen, denn Ewigkeiten haben wir dafür nicht mehr.

P.S.

Ein Piratenparteitag ist immer wieder einfach ein geiles Erlebnis. Ich habe mich gefreut, viele Piraten wiederzusehen und viele weitere erstmals offline kennenzulernen, es gab eine Menge interessanter Gespräche und auch die Atmosphäre war großartig (wenn auch etwas ermüdend für jemanden, der einen guten Schlagabtausch nicht so sehr schätzt wie ich es tue:)